Vertretungskonzept der Theodor-Fontane-Grundschule Ludwigsfelde

Es wird  sichergestellt, dass für die Schülerinnen und Schüler in dem Zeitraum, in dem der Wochenstundenplan Unterricht ausweist, möglichst keine Stunde ausfällt.

Vertretungssituationen ergeben sich aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. Krankheit einer Lehrkraft, elementare Ereignisse…) und vorhersehbaren Gründen (z.B. Klassenfahrten, Sportfest, Projekttage, Fortbildung, Sonderurlaub…)

Dadurch wird Vertretungsunterricht erforderlich oder es entsteht unvermeidbarer Unterrichtsausfall.

Der Vertretungsunterricht wird im Vertretungsplan geregelt und wird mit dem Ziel erstellt, die Qualität des Unterrichts weitgehend zu erhalten und möglichst wenig Unterricht ausfallen zu lassen.

Vertretungsunterricht soll sinnvoll sein!

Dies ist der Fall,

  • wenn die Vertretungsstunde dem geplanten Unterricht möglichst entspricht,
  • wenn der Unterricht des jeweiligen Faches fortgeführt werden kann,
  • wenn in dem jeweiligen Fach zusätzliche Übungen und Wiederholungen durchgeführt werden, (auch sinnvolle Internetrecherche mit für den Unterricht sinnvollen Ergebnissen)
  • wenn die Vertretungsstunde in sinnvoller Weise andere schulische Aufgabenfelder aus den Bereichen Leseförderung, Methodenkompetenz, Medienkompetenz, Mobilitätserziehung oder Gewaltprävention zum Inhalt hat.

Dies ist nicht der Fall,

  • wenn die Klasse lediglich beaufsichtigt wird,
  • wenn die Klasse Hausaufgaben machen darf,
  • wenn die Klasse einen Film ansehen soll, der mit dem aktuellen Unterricht nicht in Beziehung steht,
  • wenn die Klasse ohne Aufgabenstellung an Computern beschäftigt wird.

Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags und verlangt ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten. Jede Lehrkraft nimmt rechtzeitig Kenntnis vom Stand der Vertretungsplanung für sich und ihre Klassen und nutzt auch die Homepage zur Information.

Alle Schülerinnen und Schüler informieren sich vor dem Verlassen der Schule über den Vertretungsplan für den nächsten Tag und notieren sich die Vertretung im Hausaufgabenheft. Zusätzlich wird der Vertretungsplan im geschützten Forum der Homepage unserer Schule veröffentlicht, so dass alle Schülerinnen und Schüler dann über die notwendigen Materialien für den Vertretungsunterricht verfügen und auch Eltern sich informieren können. Zu längerfristigen Vertretungen erhalten die Eltern schriftliche Informationen.

Die gewählten Klassensprecherinnen und Klassensprecher fragen bei Unklarheiten im Sekretariat nach und teilen Änderungen im Vertretungsplan im Laufe des Tages der Klasse mit.

Sollte die Lehrkraft, die zum Vertretungsunterricht eingesetzt worden ist, nicht im Unterrichtsraum eintreffen, so benachrichtigt die Klassensprecherin oder der Klassensprecher umgehend das Sekretariat.

Bei vorhersehbarer Abwesenheit stellt die zu vertretende Lehrkraft Planungsunterlagen für ihren Unterricht zur Verfügung.

Bei plötzlicher Dienstunfähigkeit muss dies telefonisch bis spätestens 6.30 Uhr gemeldet werden oder am Vorabend auf den Anrufbeantworter der Schule gesprochen werden. Im Laufe des Tages gibt die Lehrkraft Auskunft über die voraussichtliche Krankheitsdauer.

Die Schulleiterin regelt die Vertretung und achtet darauf, übermäßige Belastungen einzelner Lehrkräfte zu vermeiden.

Konferenzen, Versammlungen und andere Zusammenkünfte finden außerhalb der Unterrichtszeit statt. Als sogenannter „Versammlungstag“ wurde der Montag vereinbart.

Klassenfahrten, Wandertage, Projekte und Exkursionen werden langfristig im Jahresterminplan festgehalten, so dass die Vertretung langfristig organisiert werden kann und möglichst fachgerecht vertreten wird.

Die Lehrkräfte nutzen Fortbildungen hauptsächlich in der unterrichtsfreien Zeit. Werden Fachtage oder andere für die Qualitätsentwicklung von Unterricht wichtige Fortbildungen während der Unterrichtszeit angeboten, beraten die Fachkonferenzen  und eine Lehrkraft nimmt teil, wenn der Unterricht abgesichert werden kann. Anschließend fungiert die Lehrkraft als Multiplikator entweder in der Fachkonferenz oder im Kollegium.

Verpflichtende Anwesenheitszeiten werden nicht vereinbart. Die Lehrkräfte sind bereit, in Freistunden Vertretungsstunden zu übernehmen. Nach individueller Rücksprache mit den Lehrkräften werden Stunden vor Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsende übernommen.

Vertretung wird organisiert durch:

  • die Verwendung der zugewiesenen Vertretungsreserve (zusätzlicher Förderunterricht fällt aus)
  • den Ausfall der Arbeitsgemeinschaften
  • die Aufhebung des Förderunterrichts (Herauslösen der zweiten Lehrkraft zur Vertretung)
  • die Aufhebung des Teilungsunterrichts (Herauslösen der zweiten Lehrkraft zur Vertretung)
  • die Aufhebung des Unterrichts zur Neigungsdifferenzierung
  • die Aufhebung der Leistungsdifferenzierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6
  • die Zusammenlegung von 2 Klassen
  • Schulleitungsstunden werden zur Vertretung genutzt
  • Vertretungsunterricht durch Mehrarbeit

Die Rangfolge legt je nach Situation die Schulleiterin fest.

Unterrichtsausfall der auf der Grundlage des schulinternen Vertretungskonzeptes nicht mehr vertreten werden kann wird umgehend per E-mail dem staatlichen Schulamt gemeldet.