Hausordnung
Die Schulleiterin übt das Hausrecht auf dem gesamten Schulgrundstück aus. In ihrer Abwesenheit vertritt sie die stellv. Schulleiterin. In Abwesenheit der Schulleiterin und ihrer Stellvertreterin geht das Hausrecht auf den Hausmeister über. Zum Schulgrundstück der Theodor-Fontane-Grundschule gehören das Schulhaus, der eingezäunte Schulhof und das Areal vor der Schule.
In unserer Schule treffen sich täglich viele Menschen auf engem Raum, um zusammen zu lernen, zu arbeiten, zu spielen, etwas zu erleben…
Dazu brauchen wir feste Regeln, nach denen sich alle richten und auf die sich alle verlassen können.
Und sollte doch einmal etwas schief gehen und jemand etwas falsch gemacht haben: „Entschuldige bitte!“ zu sagen tut nicht weh und kann einen großen Streit oft verhindern.
Wir gehen respektvoll miteinander um und reden freundlich miteinander.
Wir lösen Konflikte im Gespräch und bleiben fair.
Wir fühlen uns verantwortlich für unsere Schule und halten sie ordentlich und sauber.
Wir erfüllen pünktlich und regelmäßig unsere Aufgaben.
Wir bewegen uns im Schulhaus und auf dem Hof immer so, dass wir uns und andere nicht verletzen.
Wir halten die Regeln der Hygiene ein, so dass jeder gesund bleibt.
Aufgabe unserer Schule ist es, gutes Lernen zu ermöglichen, deshalb hat der Unterricht gegenüber allem Vorrang. Störungen jeglicher Art sind nicht zulässig. Wir halten uns an die Klassenregeln.
Bei Krankheit ist die Schule bis 7.30 Uhr in SWOP, telefonisch bzw. persönlich zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen. Die Verantwortung dafür tragen die Eltern. Sonstige Arztbesuche sollten möglichst auf die Nachmittagsstunden gelegt werden.
Alle Schüler erscheinen rechtzeitig zum Einlass um 7.20 Uhr in der Schule und betreten diese selbstständig. Die Kinder der JST 1 bis 4 gelangen über den Schulhof in das Schulgebäude, die Kinder der JST 5 und 6 treffn sich im Park vor der Schule. Fahrräder werden angeschlossen im Fahrradständer abgestellt. Im Schulhaus benutzen die Schüler die Haupttreppe, um zu den oberen Unterrichtsräumen zu gelangen. Die anderen Treppen sind Nottreppen nur für Gefahrensituationen. Ab 7.30 Uhr wird das Schulhaus verschlossen. Der Einlass erfolgt dann für alle von der Fontanestraße aus mit der Hausklingel über das Sekretariat. Während der gesamten Unterrichtszeit und in den Pausen dürfen Schülerinnen und Schüler das Schulgelände nicht verlassen. Nach dem Unterrichtsende können Eltern ihr Kind vor der Schule in Empfang nehmen.
Alle Schülerinnen und Schüler hängen ihre Jacken, andere Oberbekleidung und die Turnbeutel in die Garderobenschränke der Klasse. Die Schulmappe und andere Dinge werden mit in den Raum genommen.
In den kleinen Pausen bleiben die Schüler in den Räumen, genießen die kurze Pause und bereiten sich auf den Unterricht vor. Die großen Pausen verbringen alle Schülerinnen und Schüler auf den beiden Schulhöfen. Lehrkräfte führen Aufsicht und werden von der Schüleraufsicht unterstützt. Wenn es regnet und die Durchsage „Regenpause“ erfolgt, bleiben alle Schülerinnen und Schüler im Raum. Die Lehrkraft der darauffolgenden Stunde beaufsichtigt die Klasse bis zum Vorklingeln.
In der zweiten großen Pause gehen alle Kinder der JST 4 und Kinder die nicht den Hort besuchen essen. Die Jacken werden vor dem Speiseraum angehängt. Die Schüler verlassen den Speiseraum über den Flur zum Hof.
Nach der zweiten großen Pause stellen sich die Buskinder auf dem Schulhof am grünen Tor an. Nach der 6. Stunde stellen sich die Buskinder der JST 1 bis 4 auf dem Schulhof an und die Kinder der JST 5 und 6 im Park. Lehrkräfte führen Busaufsichten bis zur Abfahrt der Busse.
Die Hauskinder verlassen nach dem Unterricht bzw. nach dem Essen das Schulgelände, da von diesem Zeitpunkt an keine Aufsicht mehr für sie zur Verfügung gestellt werden kann.
Jeder achtet das persönliche Eigentum anderer und ist angehalten, Unfälle zu vermeiden. Wir gehen im Schulhaus langsam. Fenster sind nur von Erwachsenen und unter deren Aufsicht zu öffnen. Auf dem Schulhof sind nur Geräte aus den Spielekisten zu verwenden. Im Winter ist das Werfen mit Schnee verboten. Das Rutschen auf öffentlichen Wegen ist untersagt. Unfälle und Sachschäden sind bei der aufsichtführenden Lehrkraft oder Schulsekretärin zu melden. Bei mutwilliger Zerstörung werden Ersatzansprüche gestellt. Fundsachen werden in einer Kiste an der Rezeption des Hortes aufbewahrt.
Für den Verlust von Wertgegenständen übernimmt die Schule keine Haftung. Handys bleiben auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet und in der Mappe. Bei unerlaubter Benutzung wird das Handy eingesammelt und nur einem Elternteil ausgehändigt. Das Tragen von Smartwatches und Fitness-Trackern ist in der Schule und auf dem Schulgelände verboten.
Es ist allen Personen verboten, Waffen und gefährliche, waffenähnliche Gegenstände auf dem Schulgelände und im Schulgebäude mit sich zu führen. Das Verbot gilt auch unabhängig davon, ob die Waffen geladen oder funktionstüchtig sind oder ob es sich um Attrappen, Spielzeugwaffen oder Fundstücke handelt. Ausnahmen – etwa aus Gründen des Selbstschutzes – sind in keinem Fall zugelassen, es sei denn, der Auftrag an bestimmte Personen oder eine anderweitige Berechtigung erlaubt es, bestimmte im Sinne dieser Hausordnung verbotene Gegenstände dabei zu haben bzw. mit ihnen umzugehen (Hausmeister, Handwerker u. ä.).
Bei begründetem oder konkretem Verdacht wird eine Durchsuchung von Schultaschen und anderen Behältnissen durchgeführt. Bei Weigerung oder besonderen Gefahrenlagen ist die Polizei einzuschalten. Dabei ist der Schüler mit verhältnismäßigen und der Gefahrenlage angepassten Mitteln am Verlassen der Schule zu hindern (auch über das Unterrichtsende hinaus).
Werden Schülern Waffen oder andere verbotene Gegenstände durch Lehrkräfte oder andere befugte Personen weggenommen, entscheidet die Schule, ob die Herausgabe an die Eltern oder die Übergabe an die Polizei erfolgt.
Verbotswidriges Handeln kann zu Strafanzeigen führen. Daneben entscheidet die Schule in jedem Einzelfall über die Anwendung von Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung wird die Schülerin oder der Schüler zur Verantwortung gezogen. Die Maßnahme dafür legt die Fachlehrkraft, Klassenleiterin oder die Schulleiterin fest.