Zu Beginn der Jahrgangsstufe 6 berät die Klassenlehrkraft die Eltern über die Abschlüsse der weiterführenden Schulen.

In den Elternversammlungen am 11.11.2024 um 18 Uhr (6a, 6b) und am 12.11.2024 um 18 Uhr (6c, 6d) erfahren Sie alles zum Übergangsverfahren und zu den weiterführenden Schulen.

In einem individuellen Elterngespräch bei dem auch die Schülerin oder der Schüler anwesend sein darf, werden die schulische Entwicklung und die Leistungen der Schülerin oder des Schülers diskutiert. Die Elterngespräche sind im Dezember 2024 und im Januar 2025. Sie erhalten dazu einen Termin von der Klassenlehrkraft.

Anschließend erstellt die Klassenlehrkraft  das Grundschulgutachten, welches Angaben zur Person, zum Schulbesuch, zur schulischen Entwicklung, zu den fachübergreifenden und fachspezifischen Fähigkeiten und Leistungen sowie Aussagen zu Neigungen und die Empfehlung für einen Bildungsgang in der Sekundarstufe I enthält.

Die Klassenkonferenz entscheidet unter dem Vorsitz der Schulleiterin über die inhaltlichen Aussagen.

Das Grundschulgutachten wird den Schülerinnen und Schülern zusammen mit dem Halbjahreszeugnis und einem Anmeldeformular am 31.01.2025 ausgehändigt. Die Anmeldung erfolgt online im Schulverwaltungsportal weBBschule. Genaue Informationen werden Ihnen dazu ausgehändigt.

Das ausgefüllte Anmeldeformular im Original, das Gutachten und das Halbjahreszeugnis in Kopie müssen am 10. Februar 2025 bei der Klassenlehrkraft abgegeben werden.

Bis zum ......... versendet das Staatliche Schulamt die Einladungen für Schülerinnen und Schüler die am Probeunterricht teilnehmen müssen.

Am ................  findet der Probeunterricht statt.

Die Zuweisungen und Aufnahmebestätigungen werden am ......... verschickt.

Die Widerspruchsfrist endet am ...............

Weitere Informationen können Sie im Brandenburgischen Schulgesetz in den § 52 und 53 sowie in der Grundschulverordnung im § 15 nachlesen.